Bei der Kartonlagerung sind die Akten vor Feuchtigkeit und Staub geschützt.
Diese Lagerungsart eignet sich insbesondere für Altakten, die nur noch selten oder gar nicht mehr benötigt werden und keinen besonderen Sicherheitsanforderungen unterliegen (z.B. für Handakten abgeschlossener Mandantenbeziehungen).

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